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Allgemeine Information
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Messstellen- und Zählerwesen.
Die Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie unsere rechtlichen Hinweise unter anderem zur Messstellenbetreiberwahl, zu den geltenden Preisen sowie unsere Erläuterungen zu den häufig gestellten Fragen. Entsprechende Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Was ist der Hintergrund des Messstellenbetriebsgesetzes?
Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?
Die Oberhausener Netzgesellschaft mbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihr Netzgebiet.
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird
Wie hoch sind die Entgelte für den Messstellenbetrieb? Wo kann ich die Preise finden?
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die geltenden Preise finden Sie in den veröffentlichten Preisblättern.
Wie erfolgt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb?
Wie gewohnt, rechnen wir die Entgelte über Ihren Stromlieferanten ab, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Ihr Stromlieferant entscheidet, ob er die Preisveränderungen an Sie weiterverrechnet.
Warum neue Messeinrichtungen?
Der Stromzählerwechsel ist ein wichtiges Instrument der Energiewende zur Steuerung und optimalen Auslastung der intelligenten Stromnetze.
Ist der Stromzählerwechsel verpflichtend?
Ja. Die Einbaupflicht wurde durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.
Wann wird welches Messsystem eingebaut?
Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Bei Erzeugungsanlagen ist die Anlagenleistung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Verbrauchs- und Leistungsgrenzen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Was sind moderne Messeinrichtungen?
Bei den modernen Messeinrichtungen handelt es sich um Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Stromzähler. Sie haben die Möglichkeit, bis zu 24 Monate in die Vergangenheit Ihren Energieverbrauch nachzuvollziehen
Was sind intelligente Messsysteme?
Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen.