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Netzanschluss und Anträge
Gasnetzanschluss
Möchten Sie im Netzgebiet der Oberhausener Netzgesellschaft mbH einen neuen Gasnetzanschluss beantragen oder eine Anschlussveränderung mitteilen? Nachfolgend stellen wir Ihnen weitere Informationen zum Ablauf von der Antragstellung bis zur Fertigstellung zur Verfügung.
Information
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen rund um den Netzanschluss Gas.
- Bauherrenmappe
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Ergänzende Bedingungen der Oberhausener Netzgesellschaft mbH zur NDAV
- Technische Anschlussbedingungen Gas
- AGB Gas Niederdruck
- Preisblatt Erdgasnetzanschluss der Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Ein Verzeichnis der konzessionierten Gas-Fachfirmen in Oberhausen (Stand: Juli 2022) finden Sie hier.
Antrag
Das Antragsformular finden Sie hier. Das ausgefüllte Formular senden Sie uns gerne an [email protected].
In unserem Netzanschlussportal können Sie ganz bequem online Ihren Netzanschluss beantragen.
Zählereinbau/Inbetriebnahme/Ausbau
Der Ein- und Ausbau von Gaszählern sowie die Inbetriebsetzung nach einem Gerätewechsel werden ausschließlich durch die Oberhausener Netzgesellschaft mbH durchgeführt.
Jegliche Änderung der Gasanlage (inkl. Wechsel der Gasfeuerstätte), ist der Oberhausener Netzgesellschaft mbH schriftlich durch Einreichen des ausgefüllten Inbetriebsetzungsantrages an [email protected] mitzuteilen.
Gaszähler, die aufgrund von Umstellungsarbeiten nicht mehr benötigt und dauerhaft ausgebaut werden können, sind der "Inneninstallation" der Oberhausener Netzgesellschaft mbH unter T 0208 835 2403 zu melden.
Die Dichtigkeit der Gasanlage vor Ort ist durch das Installationsunternehmen nachzuweisen. Das Installationsunternehmen erklärt gegenüber der Oberhausener Netzgesellschaft mbH, dass die Gasinstallation gemäß den gültigen baurechtlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik, sowie den Technischen Anschlussbedingungen Gas der Oberhausener Netzgesellschaft mbH erstellt worden ist und die Anlage den vorgeschriebenen Prüfungen nach TRGI 2018 unterzogen und für dicht befunden wurde. Die technischen Anschlussbedingungen werden derzeit überarbeitet und zeitnah veröffentlicht.
Protokolle über die Prüfungen sind der Oberhausener Netzgesellschaft zu übergeben.
Die angeschlossenen Gasgeräte sowie die verwendeten Materialien tragen das DIN-DVGW-bzw. DVGW-Zeichen mit Register-Nr. oder das CE-Zeichen und sind für das Bestimmungsland DE geeignet.
Das Installationsunternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verbrennungsluftversorgung berechnet, und ein ausreichender Verbrennungsluftverbund besteht.
Ablauf der Inbetriebsetzung:
- Senden des ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungsantrages an [email protected] (auswärtige Installationsunternehmen fügen bitte eine Kopie ihrer aktuellen Gaskonzession bei)
- Prüfung des Inbetriebsetzungsantrages und der Konzession des Installationsunternehmens durch die Oberhausener Netzgesellschaft mbH
- Festlegung der Größe und Ausführungsart des Gaszählers und des Gasdruckreglers anhand der im Inbetriebsetzungsantrag aufgeführten Gerätedaten durch die Oberhausener Netzgesellschaft mbH
- Nach Freigabe des Inbetriebsetzungsantrages durch die Oberhausener Netzgesellschaft mbH erhält das Installationsunternehmen eine Aufforderung zur Terminvereinbarung für einen gemeinsamen Inbetriebnahmetermin vorzugsweise per E-Mail mitgeteilt. Für Zählergrößen bis G25 ist dabei eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Werktagen und bei Zählergrößen größer G25 eine Vorlaufzeit von mindestens einer Woche zu berücksichtigen.
Für Rückfragen steht Ihnen die "Inneninstallation" der Oberhausener Netzgesellschaft mbH unter T 0208 835 2403 gerne zur Verfügung.
Kontakt
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Netzservice
Hausanschlusswesen
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen