Netzanschluss und Anträge

Mittel- und Niederspannungsanschlüsse

Möchten Sie im Netzgebiet der Oberhausener Netzgesellschaft mbH einen neuen Nieder- oder Mittelspannungsnetzanschluss beantragen oder eine Anschlussveränderung mitteilen? In den nachfolgenden Aufklappfenstern stellen wir Ihnen weitere Informationen zum Ablauf von der Antragstellung bis zur Fertigstellung zur Verfügung.

Anschluss in der Niederspannungsebene

1.

Information

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen rund um den Netzanschluss Niederspannung.  

 

Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss

Bitte beachten Sie, dass für die ggf. notwendige Erstellung oder Änderung Ihres Netzanschlusses Kosten anfallen können. In diesen Fällen erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung der Oberhausener Netzgesellschaft mbH. Bei der Versorgung von Objekten aus der Niederspannungsebene gilt die „30 kW Freigrenze“ gemäß § 11 Abs. 3 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Ein BKZ für Ihren Netzanschluss in der Niederspannungsebene wird somit erst ab einer benötigten Netzanschlusskapazität von 30 kW fällig.

Übersteigen Sie durch eine veränderte Nutzung des Netzanschlusses (z.B. durch Zubau von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen) die derzeit zugestandene Netzanschlusskapazität Ihres Netzanschlusses, so kann aufgrund der nun höheren benötigten Netzanschlusskapazität ein Baukostenzuschuss* (BKZ) fällig werden. Für Wohnobjekte errechnet sich die benötigte Netzanschlusskapazität aus der Anschlussleistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und dem Leistungsbedarf für Wohneinheiten gemäß nachfolgender Tabelle (in Anlehnung an DIN 18015-1 Kurve 2). Für Gewerbeobjekte gilt die bereits heute zugestandene Netzanschlusskapazität in kW als Berechnungsgrundlage.

Anzahl Wohneinheiten Leistungsbedarf Leistungsbedarf (kumuliert)
1 13 kW 13 kW
2 zusätzlich 9 kW 22 kW
3 zusätzlich 7 kW 29 kW
4 zusätzlich 5 kW 34 kW
Jede weitere zusätzlich 2 kW ...

Kosten und Details für die Erstellung bzw. Änderung Ihres Netzanschlusses sowie zur Höhe des Leistungspreises des BKZs entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt Stromnetzanschluss der Oberhausener Netzgesellschaft mbH.

Beispiel 1 mit einer 11 kW Ladeeinrichtung:
Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit (13 kW) und einer 11 kW Ladeeinrichtung: Kein BKZ fällig.
Benötigte Netzanschlusskapazität (13 kW + 11 kW) minus "30 kW Freigrenze".

Beispiel 2 mit einer 11 kW Ladeeinrichtung:
Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten (22 kW) und einer 11 kW Ladeeinrichtung: BKZ wird für 3 kW fällig.
Benötigte Netzanschlusskapazität (22 kW + 11 kW) minus "30 kW Freigrenze".


* Erklärung Baukostenzuschuss: Netzbetreiber sind gemäß § 11 NAV berechtigt, vom Anschlussnehmer / Kunden einen angemessenen Baukostenzuschuss zu verlangen, um die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Errichtung, Erweiterung und/oder Verstärkung von Verteilungsanlagen teilweise abzudecken.

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2.

Antrag

Hier können Sie Ihren neuen Netzanschluss beantragen. Auch wenn Sie eine Leistungserhöhung, Änderung oder Trennung Ihres bestehenden Netzanschluss wünschen, können Sie uns dies hier mitteilen.

Für gewerblich genutzte Netzanschlüsse ergänzen Sie Ihre Anfrage um folgendes Datenblatt: 

Die ausgefüllten Anschlussanfragen senden Sie uns gerne an [email protected].  

 

In unserem Netzanschlussportal können Sie ganz bequem online Ihren Netzanschluss beantragen.

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3.

Antragsprüfung/Bestellbestätigung

Nachdem Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, prüfen wir diese. Sind alle Unterlagen und Angaben plausibel und vollständig, erhalten Sie von uns ein Angebot und nach erfolgter Beauftragung eine Auftragsbestätigung inkl. Netzanschlussvertrag.

4.

Bauausführung

Für die Planung und Erstellung von Anschlüssen an das Niederspannungsnetz benötigt die Oberhausener Netzgesellschaft mbH im Regelfall einen Zeitraum von ca. 20 Arbeitstagen ab Erhalt des gegengezeichneten Angebotes.

Um der Oberhausener Netzgesellschaft mbH eine sorgfältige Arbeitsvorbereitung zu ermöglichen, bitten wir Sie, bei der Angabe des gewünschten Fertigstellungstermins diesen Zeitraum zu berücksichtigen.

5.

Rechnungsstellung

Nach erfolgter Ausführung der Arbeiten erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese setzt sich aus den Netzanschlusskosten und dem ggf. anfallenden Baukostenzuschuss zusammen.

6.

Zählereinbau/Inbetriebnahme

Nachdem Ihr Netzanschluss fertiggestellt wurde und die Oberhausener Netzgesellschaft mbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber gewählt wurde, kann Ihr Installationsunternehmen bei uns den Antrag zur Neusetzung oder Änderung eines Stromnetzanschlusses bzw. einer Messeinrichtung einreichen und damit den Einbau eines entsprechenden Zählers beantragen.

Kontakt

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Netzservice
Hausanschlusswesen
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen

T 0208 835 2446
E [email protected]

Anschluss in der Mittelspannungsebene

1.

Anschlussanmeldung/Grobplanung

In der Grobplanung legt der Netzbetreiber in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer auf Grundlage der vorliegenden Informationen den Netzanschlusspunkt fest. Für kostenpflichtige Netzanschlüsse wird Ihnen ein Angebot erstellt.

Um die Grobplanung zu ermöglichen, senden Sie uns folgende Unterlagen bitte an [email protected]:

Die Kosten des Netzanschlusses in den Spannungsebenen Mittelspannung und höhere Spannungsebenen werden individuell ermittelt.

Der Baukostenzuschuss wird auf der Basis des Leistungspreismodells der Bundesnetzagentur kalkuliert. Die Berechnungsfaktoren für den Baukostenzuschuss sind die beantragte, gleichzeitige Leistung in kW und der Mittelwert der entsprechenden Leistungspreise für die Netznutzung der letzten fünf Jahre der Oberhausener Netzgesellschaft mbH. Hierbei gilt der Leistungspreis über 2.500 h/a.

2.

Bauvorbereitung und Bau

Nutzen Sie in der Phase der Bauvorbereitung bitte folgendes Formblatt als Deckblatt und reichen Sie die darin aufgeführten Unterlagen spätestens 10 Wochen vor Baubeginn ein:

Nach der Sichtung der Unterlagen durch den Netzbetreiber erhält der Antragsteller eine um Hinweise und Ergänzungen des Netzbetreibers versehene Ausfertigung. Erfolgt der Baubeginn vor Rückgabe der Unterlagen durch den Netzbetreiber, trägt der Anschlussnehmer das Risiko für gegebenenfalls auftretende zusätzliche Aufwendungen.

Spätestens zwei Wochen nach Baubeginn stellt der beauftragte Messstellenbetreiber die ggf. notwendigen abrechnungsrelevanten Strom- und Spannungswandler bei. Falls der grundzuständige Messstellenbetreiber beauftragt wurde, reichen Sie dazu vorab bitte den Antrag zur Neusetzung oder Änderung eines Stromnetzanschlusses bzw. einer Messeinrichtung ein.

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3.

Vorbereitung der Inbetriebsetzung der Übergabestation

Für die Inbetriebsetzung der Übergabestation vereinbaren Sie bitte mit einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen einen Termin zur technischen Abnahme der Übergabestation.

Im Vorfeld der geplanten technischen Inbetriebnahme (ca. 2 Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin):

  • Übergibt der Anschlussnehmer die ggf. aktualisierten Projektunterlagen an den Netzbetreiber
  • Erbringt der Anschlussnehmer einen Nachweis über die Erfüllung ggf. gestellter Auflagen des Netzbetreibers
  • Falls der Anschlussnehmer einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt und/oder kundeneigene Wandler verbaut werden:
    • Übergabe der Bauartzulassung/Konformitätsbescheinigungen für die Strom- und Spannungswandler an den Netzbetreiber
    • Bestätigung des dritten Messstellenbetreibers an den Netzbetreiber, dass dieser die Abrechnungsmessung zum Inbetriebsetzungszeitpunkt betriebsbereit errichtet hat
  • Übergabe des unterzeichneten Netzanschlussvertrags zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber
  • Übergabe des unterzeichneten Netznutzungs- und Anschlussnutzungsvertrags zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber
  • Anmeldung der Entnahmestelle beim Netzbetreiber durch den beauftragten Stromlieferanten
  • Vorinbetriebsetzung der Abrechnungsmessung durch den beauftragten Messstellenbetreiber und Bestätigung der Fertigstellung beim Netzbetreiber
  • Bittest für die ggf. vorhandene fernwirktechnische Anbindung der Übergabestation/der Erzeugungsanlage

Im Anschluss an die oben genannten Punkte erfolgt die technische Abnahme der Übergabestation im Beisein des Netzbetreibers. Der Anlagenerrichter protokolliert die technische Inbetriebnahme auf dem E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen (teilweise ausgefüllt).

Nach erfolgreicher technischer Abnahme wird sodann der verbindliche Inbetriebsetzungstermin abgestimmt und auch dem beauftragten Messstellenbetreiber mitgeteilt. Dem Netzbetreiber wird der E.5 Inbetriebsetzungsauftrag übergeben.

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4.

Inbetriebnahme des Netzanschlusses/Inbetriebsetzung der Übergabestation

Die Inbetriebnahme des Netzanschlusses erfolgt im Beisein des Netzbetreibers. Dazu schaltet der Netzbetreiber die Spannung bis zur Übergabestelle. Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses ist ein vollständig ausgefülltes Inbetriebsetzungsprotokoll E.7, welches dem Netzbetreiber vorab vorliegen muss. Die Durchschaltung der Spannung in die Kundenanlage erfolgt im Anschluss durch den Anlagenverantwortlichen.

Kontakt

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Netzplanung
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen

0208 835 2848
[email protected]