-
Dienstleistungen & Service
-
Service
- Installateurverzeichnis
Installateurverzeichnis
Erdgas
Ein Verzeichnis der konzessionierten Gas-Fachfirmen in Oberhausen finden Sie hier:
Elektro
Das aktuelle Elektro Installateurverzeichnis finden Sie hier:
Anmeldung zur Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis
Diese erfolgt gemäß § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der darauf aufbauenden Verfahrensordnung. Nähere Auskunft geben die folgenden Dokumente.
- Hinweise zur Anmeldung
- Anmeldevordruck
- Verfahrensordnung (Qualifikation)
- Schulungsstätten
- Grundsätze der Zusammenarbeit
Anmeldung zur Eintragung in das Gas-Installateurverzeichnis
Für die Eintragung in das Installateursverzeichnis der Oberhausener Netzgesellschaft mbH senden Sie uns bitte folgende Unterlagen und Nachweise an das Postfach [email protected]:
- Formlosen Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas
- Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfungszeugnis, Diplom)
- Bescheinigung zum Prüfungsfach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik der Meisterprüfung
- Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle (Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte)
- Gültige Bescheinigung über die Gewerbeanzeige gemäß § 14 der Gewerbeordnung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung für Gasinstallationen
In besonderen Fällen benötigen wir zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einem vom DVGW oder ZVSHK durchgeführten Seminar „Die neue TRGI 2018 – Technische Regel für Gasinstallationen für die verantwortliche Fachkraft aus Vertragsinstallationsunternehmen“
- Sachkundenachweis TRGI (100-Stunden-TRGI-Qualifizierungslehrgang)
- Befähigungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft (z. B. Meisterprüfungszeugnis, Diplom) ggf. mit Bescheinigung zum Prüfungsfach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik
- Nachweis Arbeitsvertrag der verantwortlichen Fachkraft (mind. 20 Std. wöchentlich) oder Eintragung als Betriebsleiter in die Handwerksrolle (Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte)
- Verschiedene Ausübungsberechtigungen oder Ausnahmebewilligungen gemäß Handwerksordnung durch die Handwerkskammer