Musterverträge und Entgelte

Messstellenvertrag/Entgelte n. MsbG f. Lieferanten & Letztverbraucher/Anlagenbetreiber

  • Den Messstellenvertrag für Lieferanten finden Sie hier.
  • Die Entgelte gemäß Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) können Sie hier einsehen.
  • Allgemeine Bedingungen zum Messstellenvertrag Strom für Letztverbraucher/Anlagenbetreiber finden Sie hier.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Vertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Wer als wettbewerblicher Messtellenbetreiber im Netzgebiet der OB-Netz tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Die BNetzA hat unter dem 23. August 2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrags beschlossen (Az. BK6-17-042 [Strom] und BK7-17-026 [Gas]). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Die OB-Netz bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrags an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.