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Messstellenbetrieb
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Messtellen
- Musterverträge und Entgelte

Musterverträge und Entgelte
Messstellenvertrag/Entgelte n. MsbG f. Lieferanten & Letztverbraucher/Anlagenbetreiber
- Den Messstellenvertrag für Lieferanten finden Sie hier.
- Die Entgelte gemäß Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) können Sie hier einsehen:
- Allgemeine Bedingungen zum Messstellenvertrag Strom für Letztverbraucher/Anlagenbetreiber finden Sie hier.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Vertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Wer als wettbewerblicher Messtellenbetreiber im Netzgebiet der OB-Netz tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
Die BNetzA hat unter dem 23. August 2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrags beschlossen (Az. BK6-17-042 [Strom] und BK7-17-026 [Gas]). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Die OB-Netz bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrags an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
Energieserviceanbieter (ESA)
Der Energieserviceanbieter (ESA) ist eine eigene Marktrolle im Rollenmodell für die Marktkommunikation am deutschen Energiemarkt. Der ESA kann im Auftrag des Anschlussnutzers Messwerte für die Marktkommunikation bestellen.
Sie möchten bei uns Messwerte anfragen, die Sie bei der Beratung Ihrer Kundeninnen und Kunden unterstützen?
Voraussetzung für die Messwertbereitstellung ist der Abschluss des ESA-Rahmenvertrages. Füllen Sie dazu einfach das ESA-Datenblatt aus ESA-Blanko-Kontaktdatenblatt und senden Sie uns dieses mit Ihrem EDIFACT-Zertifikat unter dem Stichwort "ESA-Vertrag" an [email protected].
Daraufhin erhalten Sie das Vertragsangebot. Liegt uns die vollständigen Vertragsannahme des ESA-Rahmenvertrages vor und ist der Aufbau der Marktkommunikation erfolgt, kann die Messdatenanfrage im EDIFACT-Format an uns erfolgen.
Auszug aus der Art der Zusatzleistungen:
Art der Zusatzleistung | Preis (in € netto) | Preis (in € brutto) |
Messdatenbereitstellung je Tag und je Linie* pro Messlokation, Marktlokation oder Tranche für RLM und iMS | 6,85 ct | 8,15 ct |
Die gerundeten Bruttopreise enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
* gemäß „Codeliste der Messprodukte“, die durch einen Energieserviceanbieter bestellt werden können (Lastgang Wirkarbeit Bezug/Erzeugung, Lastgang Blindarbeit Bezug/Erzeugung)
Ab dem 1. Juli 2025 bieten wir die Messdatenbereitstellung mit nach § 55 Absatz 1, 3 und 4 MsbG an einer Messstelle erhobenen und nach § 60 MsbG aufbereiteten Messwerten entsprechend der Marktrolle „Energieserviceanbieter“ für registrierte Lastgangdatenmessung (RLM)* und intelligente Messsysteme (iMSys) im EDIFACT Format zu folgendem Preis an.
Auszug aus Art der Zusatzleistungen (gültig ab 01.07.2025)
Art der Zusatzleistung | Preis (in €/ Jahr netto) | Preis (in €/ Jahr brutto) |
tägliche Messdatenbereitstellung je Messstelle* für RLM und iMSys | 25,21€ | 30,00€ |
Die gerundeten Bruttopreise enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von derzeit 19%.
* gemäß „Codeliste der Messprodukte“, die durch einen Energieserviceanbieter bestellt werden können (Lastgang Wirkarbeit Bezug/Erzeugung, Lastgang Blindarbeit Bezug/Erzeugung)
Rahmenvertrag über die Bestellung von Zusatzleistungen (nur für Teilnehmer, die den einschlägigen Vorgaben der Marktkommunikation unterliegen)
Teilnehmer, die den einschlägigen Vorgaben der Marktkommunikation unterliegen, können über einen Rahmenvertrag Zusatzleistungen (§ 34 Abs. 2 und 3 MsbG) bestellen. Da die IT-Systeme noch nicht zum 01.01.2025 dazu befähigt sind den Prozess automatisiert abzuwickeln, bitten wir Sie uns eine E-Mail mit dem Stichwort „RV über Bestellung von Zusatzleistungen für Teilnehmer an der Marktkommunikation“ an [email protected] zu senden. Bitte fügen Sie uns Ihr Kontaktdatenblatt bei.
Daraufhin erhalten Sie das Vertragsangebot. Liegt uns die vollständige Vertragsannahme des „Rahmenvertrages über Bestellung von Zusatzleistungen“ vor, und ist der Aufbau der Marktkommunikation erfolgt, kann die Bestellung im EDIFACT-Format an uns erfolgen.