Musterverträge und Entgelte

Messstellenverträge Strom

Messstellenvertrag Strom Anschlussnutzer / -nehmer (MSV-AN)

Hier können Sie unseren MSV-AN, der dem Mustervertrag der Bundesnetzagentur in seiner konsolidierten Fassung gem. Beschluss vom 20.11.2025, Az.: BK6-24-125, entspricht, herunterladen. Anwendung findet der Vertrag ab dem 01.04.2026. In den Fällen, in denen der bisherige Messstellenvertrag auf Grund der Festlegung gekündigt wurde, findet dieser ab dem 01.07.2026 Anwendung.

Service-E-Mailadresse: [email protected]
Service-Telefonnummer: 0208 / 835-3000

„Allgemeine Bedingungen zum Messstellenvertrag Strom für Letztverbraucher / Anlagenbetreiber“ (bisheriger Messstellenvertrag gem. der „Allgemeine Bedingungen zum Messstellenvertrag Strom für Letztverbraucher / Anlagenbetreiber“ wurden auf Grund der Festlegung BK6-24-125 zum 30.06.2026 gekündigt)

Messstellenvertrag Strom Lieferantenversion (MSV-LF)

Hier können Sie unseren MSV-LF, der dem Mustervertrag der Bundesnetzagentur in seiner konsolidierten Fassung gem. Beschluss vom 20.11.2025, Az.: BK6-24-125, entspricht, herunterladen.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Vertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Wer als wettbewerblicher Messtellenbetreiber im Netzgebiet der OB-Netz tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

Strom

Die BNetzA hat mit dem Beschluss vom 25.11.2025, (Az. BK6-24-125) die Änderung des bereits 2017 standardisierten Messstellenrahmenvertrags (Az. BK6-17-042) beschlossen. Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.

Die OB-Netz bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrags an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.

Erdgas

Die BNetzA hat den am 23. August 2017 standardisierten Messstellenrahmenvertrag Gas beschlossen (Az. BK7-17-026). Mit dem Beschluss vom 12.09.2025, Az.: BK7-24-01-009 hat die BK 7 der BNetzA den bislang von ihr festgelegten Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (mit Wirkung zum 01.10.2026 widerrufen.

Ab dem 01.10.2026 ist der Messtellenbetreiberrahmenvertrag Gas Bestandteil (Anlage 8) der KoV.

Energieserviceanbieter (ESA)


Der Energieserviceanbieter (ESA) ist eine eigene Marktrolle im Rollenmodell für die Marktkommunikation am deutschen Energiemarkt. Der ESA kann im Auftrag des Anschlussnutzers Messwerte für die Marktkommunikation bestellen.

Sie möchten bei uns Messwerte anfragen, die Sie bei der Beratung Ihrer Kundeninnen und Kunden unterstützen?

Voraussetzung für die Messwertbereitstellung ist der Abschluss des ESA-Rahmenvertrages. Füllen Sie dazu einfach das ESA-Datenblatt aus  ESA-Blanko-Kontaktdatenblatt und senden Sie uns dieses mit Ihrem EDIFACT-Zertifikat unter dem Stichwort "ESA-Vertrag" an [email protected].

Daraufhin erhalten Sie das Vertragsangebot. Liegt uns die vollständigen Vertragsannahme des ESA-Rahmenvertrages vor und ist der Aufbau der Marktkommunikation erfolgt, kann die Messdatenanfrage im EDIFACT-Format an uns erfolgen.

Ab dem 1. Juli 2025 bieten wir die Messdatenbereitstellung mit nach § 55 Absatz 1, 3 und 4 MsbG an einer Messstelle erhobenen und nach § 60 MsbG aufbereiteten Messwerten entsprechend der Marktrolle „Energieserviceanbieter“ für registrierte Lastgangdatenmessung (RLM)* und intelligente Messsysteme (iMSys) im EDIFACT Format zu folgendem Preis an.

Auszug aus Art der Zusatzleistungen (gültig ab 01.07.2025)

 

Art der Zusatzleistung Preis
(in €/ Jahr netto)
Preis
(in €/ Jahr brutto)
tägliche Messdatenbereitstellung je Messstelle*
für RLM und iMSys
25,21€ 30,00€

Die gerundeten Bruttopreise enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von derzeit 19%.

* gemäß „Codeliste der Messprodukte“, die durch einen Energieserviceanbieter bestellt werden können (Lastgang Wirkarbeit Bezug/Erzeugung, Lastgang Blindarbeit Bezug/Erzeugung)

 


Rahmenvertrag über die Bestellung von Zusatzleistungen (nur für Teilnehmer, die den einschlägigen Vorgaben der Marktkommunikation unterliegen)

Teilnehmer, die den einschlägigen Vorgaben der Marktkommunikation unterliegen, können über einen Rahmenvertrag Zusatzleistungen (§ 34 Abs. 2 und 3 MsbG) bestellen. Bitte übersenden Sie uns dazu eine E-Mail mit dem Stichwort „RV über Bestellung von Zusatzleistungen für Teilnehmer an der Marktkommunikation“ an die E-Mailadresse [email protected] . Bitte fügen Sie uns Ihr Kontaktdatenblatt bei.
Daraufhin erhalten Sie das Vertragsangebot. Liegt uns die vollständige Vertragsannahme des „Rahmenvertrages über Bestellung von Zusatzleistungen“ vor, und ist der Aufbau der Marktkommunikation erfolgt, kann die Bestellung im EDIFACT-Format an uns erfolgen.