Anschluss Erzeugungs- und Speicheranlagen

Erzeugungs- und Speicheranlagen

Sie planen die Errichtung oder Änderung einer Photovoltaik- oder einer anderen, nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Anlage oder planen Sie eine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWKG)? 

Um die Energie in das öffentliche Versorgungsnetz einzuspeisen, ist es für den sicheren Netzbetrieb erforderlich, zunächst den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz zu ermitteln und die Netzverträglichkeit Ihrer geplanten Anlage durch den Netzbetreiber zu prüfen.

Für diese Netzverträglichkeitsprüfung sind wir auf Informationen und Unterlagen zu Ihrer geplanten Anlage angewiesen, die wir Ihnen nachfolgend je nach Anlagentyp vorstellen möchten. Wir bitten dabei um Verständnis, dass wir Anschlussanfragen nur auf Basis vollständig eingereichter Unterlagen bearbeiten können und behalten uns vor, Anlagen ohne vorherige Anmeldung bzw. ohne gültige Einspeisezusage vom öffentlichen Versorgungsnetz zu trennen.

Zur Anmeldung einer geplanten Neuanlage oder Anlagenerweiterung steht unser Einspeiserportal zur Verfügung. Die Anmeldung steckerfertiger Erzeugungsanlagen kann dabei durch den Anlagenbetreiber selbst vorgenommen werden. Die Anmeldung mittlerer und größerer Anlagen muss hingegen durch das beauftragte Elektrofachunternehmen erfolgen.


Portal für Einspeiser

Nutzen Sie unser Onlineportal und unterstützen Sie uns damit in effizienten und schnellen Prozessabläufen.

Aufgrund der Vielzahl eingehender Anschlussanfragen können außerhalb des Einspeiserportals eingereichte Anträge prozessual nicht mehr berücksichtigt werden.


Anschlussverfahren über das Einspeiserportal

Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen (< 135 kW)

Anmeldung

Zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage < 135 kW werden im Einspeiserportal folgende Informationen benötigt:

  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage hervorgehen.
  • Einpolige Darstellung der Kundenanlage ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)
  • Zertifikat für den zentralen NA-Schutz nach TAR 4105 (E.6, u. a. für PV-Anlagen > 30 kVA)
  • Auszug aus dem Prüfbericht für den zentralen NA-Schutz (E.7, u. a. für PV-Anlagen > 30 kVA)
  • Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt (falls benötigt)
  • Bitte berücksichtigen Sie das Auswahlblatt Messkonzepte

 

Für Erzeugungsanlagen

  • Herstellerdaten zur geplanten Erzeugungsanlage
  • Nachweise über die elektrischen Eigenschaften Ihrer Erzeugungsanlage (insb. Einheitenzertifikat (E.4) und Zertifikat für den integrierten NA-Schutz (E.6) nach TAR 4105)
  • Planen Sie eine Erzeugungsanlage > 100 kW(p), so ist diese gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über die Veräußerungsform „Direktvermarktung“ zu betreiben. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebsetzung bitte den von Ihrem Direktvermarkter angegebenen Bilanzkreis mit. Nutzen Sie zur Mitteilung dieser und weiterer Informationen bitte die Anlage 4 aus dem Beschluss BK6-16-200 der Bundesnetzagentur und senden diese an [email protected].
  • Planen Sie eine Erzeugungsanlage > 100 kW(p), so nimmt diese am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebsetzung bitte die
      - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die
      - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.
    Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Redispatch 2.0.

 

Für Speicheranlagen

  • Herstellerdaten zur geplanten Speicheranlage
  • Nachweise über die elektrischen Eigenschaften Ihrer AC-gekoppelten Speicheranlage (insb. Einheitenzertifikat (E.4) und Zertifikat für den integrierten NA-Schutz (E.6) nach TAR 4105)
  • Planen Sie eine Speicheranlage > 100 kW, so nimmt diese am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebsetzung bitte die
      - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die
      - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.
    Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Redispatch 2.0.

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen nehmen wir sodann unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor und ermitteln den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz. Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden. Die Netzverträglichkeitsprüfung endet sodann mit dem Versand der Anschlusszusage. Der Anschlusszusage liegen ggf. Angebote über eine notwendige Anschlussverstärkung und über eine notwendige technische Steuerung zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements bei. Wir empfehlen Ihnen, Komponenten Ihrer geplanten Erzeugungsanlage erst nach Erhalt der Anschlusszusage zu erwerben.

 

Inbetriebsetzung

Für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage

  • liegt Ihnen unsere Anschlusszusage vor.
  • wurden ggf. vorliegende Angebote (z.B. über eine notwendige Anschlussverstärkung oder einer notwendigen technischen Steuerung) von Ihnen beauftragt und von uns ausgeführt.
  • liegt uns für den Fall, dass die Oberhausener Netzgesellschaft mbH Betreiber Ihrer Messstelle ist, der Antrag zur Neusetzung oder Änderung eines Stromnetzanschlusses bzw. einer Messeinrichtung vor. Sollte Ihre Messstelle von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber betrieben werden, stimmen Sie bzw. Ihr Elektrofachunternehmen die ggf. notwendige Zählersetzung bitte mit dem dritten Messstellenbetreiber ab.
  • wurde der ggf. notwendige Zählerwechsel durchgeführt.
  • wurde Ihre BHKW-Anlage gemäß § 6 KWKG beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet.

Im Anschluss an die Inbetriebsetzung ist diese über das Einspeiserportal zurückzumelden. Bei der Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ≤ 30 kW ist die Anwesenheit des Netzbetreibers grundsätzlich nicht erforderlich. Für Anlagen > 30 kW vereinbaren Sie oder die von Ihnen beauftragte Elektrofachfirma einen Termin mit uns zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit unserer Anschlusszusage.

 

Bitte beachten Sie weiterhin,

  • dass Photovoltaik- und BHKW-Anlagen sowie Speicheranlagen nach der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden müssen.

Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen (≥ 135 kW)

Anmeldung

Für die Netzanschlussprüfung von Anlagen ≥ 135 kW werden nach dem Standardnachweisverfahren folgende Informationen benötigt, die Sie zum Teil selbst bereitstellen und zum Teil von Ihrem Anlagenerrichter bzw. Anlagenhersteller einfordern können. Anhand dieser Unterlagen führt der Netzbetreiber die Grobplanung durch (Festlegung Netzanschlusspunkt, Angebot für kostenpflichtige Leistungen).

  • Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung) (E.1)
  • Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der kompletten Anlage und der mögliche Standort einer Transformatorenstation hervorgehen.
  • Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung (E.8, Seite 1 und Seite 3, bei Speicheranlagen zusätzlich Seite 4 ausreichend)
  • Einheitenzertifikat nach TAR 4110 (E.13) einschließlich dem Auszug aus dem Prüfbericht "Netzverträglichkeit" der FGW TR 3 (meist als "Evaluierungsbericht" bezeichnet.)
  • Komponentenzertifikat nach TAR 4110 (E.14, soweit erforderlich)
  • Ihre Erzeugungsanlage > 100 kW(p) ist gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über die Veräußerungsform „Direktvermarktung“ zu betreiben. Teilen Sie uns daher vor der Inbetriebnahme bitte den von Ihrem Direktvermarkter angegebenen Bilanzkreis mit. Nutzen Sie zur Mitteilung dieser und weiterer Informationen bitte die Anlage 4 aus dem Beschluss BK6-16-200 der Bundesnetzagentur und senden diese an [email protected].
  • Ihre Erzeugungsanlage > 100 kW(p) nimmt am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns daher vor der Inbetriebnahme bitte die
      - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die
      - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.
    Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Redispatch 2.0.

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen nehmen wir sodann unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor und ermitteln den wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt der geplanten Anlage an das öffentliche Versorgungsnetz (in TAR 4110 auch "Grobplanung" genannt). Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden.

 

Anschlussprozess gemäß TAR 4110

Am Ende dieser "Grobplanung" übermitteln wir Ihnen alle notwendigen Netzdaten für die Planung Ihrer Kundenanlage am Mittelspannungsnetz und unterbreiten Ihnen ein Angebot für kostenpflichtige Leistungen (z. B. für einen Neuanschluss, eine Anschlussverstärkung oder eine technische Einrichtung zur Umsetzung des notwendigen Netzsicherheitsmanagements).
Mit Ihrer Beauftragung reichen Sie das nun vervollständigte Datenblatt der Erzeugungsanlage/des Speichers (Vordruck E.8) ein. Anschließend stellen wir Ihnen den sogenannten Netzbetreiber-Abfragebogen (E.9) zur Verfügung. Für den weiteren Anschlussprozess beauftragen Sie bitte ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen, das die Anlagenkonformität gemäß der TAR 4110 prüft und den Anschlussprozess bis zur Inbetriebnahme begleitet.

Für den Anschlussprozess Ihrer Kundenstation sowie Ihrer Erzeugungsanlage stellen wir Ihnen nachfolgend alle gemäß TAR 4110 zu verwendenden Vordrucke zur Verfügung:

 

Anschluss von Notstromaggregaten

Anmeldung

Für die Netzanschlussprüfung von Notstromaggregaten werden Informationen benötigt. Zur Bearbeitung Ihres Antrages ist es wichtig festzustellen, in welcher Betriebsart Ihr Notstromaggregat betrieben werden soll. Folgende Betriebsarten können unterschieden werden:

 

Betriebsart 1: Das Notstromaggregat wird ausschließlich im Inselbetrieb betrieben:

  • Da das Notstromaggregat zu keiner Zeit netzparallel betrieben wird oder in das öffentliche Netz einspeist, ist keine Anmeldung notwendig.

 

Betriebsart 2: Das Notstromaggregat wird maximal 100 ms netzparallel betrieben:

  • Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt „Notstromaggregate“ ein.
  • Herstellererklärung über eine maximale Synchronisierdauer von 100 ms.

 

Betriebsart 3: Das Notstromaggregat wird zum Probebetrieb (z. B. monatlich) länger als 100 ms netzparallel betrieben:

  • Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt „Notstromaggregate“ ein.
  • Sollte der monatliche Probebetrieb der Anlage nicht für Sicherheitszwecke (gemäß DIN 6280-13 bzw. DIN VDE 0100-560) erfolgen, so gilt das Notstromaggregat als Erzeugungsanlage und der Nachweis über die elektrischen Eigenschaften muss entsprechend der oben aufgeführten Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen erfolgen.
  • Planen Sie ein Notstromaggregat > 100 kW, so nimmt dieses am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebnahme bitte die
    - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die
    - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.
    Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Redispatch 2.0.

 

Betriebsart 4: Das Notstromaggregat wird zur Verringerung von Leistungsspitzen länger als 100 ms netzparallel betrieben:

  • Bitte reichen Sie uns bereits während der Planungsphase das Datenblatt „Notstromaggregate“ ein.
  • Das Notstromaggregat gilt in dieser Betriebsart als Erzeugungsanlage. Demgemäß erfolgt der Nachweis über die elektrischen Eigenschaften entsprechend der oben aufgeführten Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen.
  • Planen Sie ein Notstromaggregat > 100 kW, so nimmt dieses am Redispatch 2.0 teil. Teilen Sie uns in diesem Fall vor der Inbetriebnahme bitte die  
    - Marktpartner-ID Ihres Einsatzverantwortlichen sowie die
    - Marktpartner-ID des Betreibers der Technischen Ressource mit.
    Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Redispatch 2.0.

 

Netzverträglichkeitsprüfung

Für Notstromaggregate der Betriebsarten 3 und 4 nehmen wir mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen sodann unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien eine Netzverträglichkeitsprüfung vor. Sollten uns dazu noch Informationen fehlen oder bei der Prüfung fehlerhafte Angaben auffallen, so erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, in der diese von Ihnen nachgefordert werden.

 

Inbetriebsetzung

Bitte vereinbaren Sie oder die von Ihnen beauftrage Elektrofachfirma für die Inbetriebsetzung von Notstromaggregaten der Betriebsarten 3 und 4 kurzfristig einen Termin mit uns.

Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung bei Bestandsanlagen

Aufgrund des EEG 2023 können Sie seit 01.01.2023 auf Antrag die bislang eingestellte 70 %-Wirkleistungsbegrenzung Ihrer Photovoltaikanlage durch ein Elektrofachunternehmen aufheben lassen (Artikel 8 des Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften). Senden Sie uns dazu bitte den Antrag zur Aufhebung der 70 %-Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich 7 kWp zu. Sollten wir Ihnen auf Ihren Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung geben, so gilt Ihr Antrag als bewilligt.

Kontakt

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Einspeisemanagement
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen

T 0208 835 2341
E [email protected]