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Musterverträge und Entgelte
Die Entgelte und Verträge für die Nutzung des Netzes der Oberhausener Netzgesellschaft mbH stehen Ihnen nachfolgend zur Verfügung:
Netznutzungsvertrag (Entnahme),
gem. (Az. BK6-20-160) vom 21.12.2023, gültig ab 01.04.2024
- Netznutzungsvertrag (Entnahme), (inkl. aller Anlagen)
- Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperr- / Entsperrung) u. Stornierung dieser Anweisung (elektronisch, XLSX-Format) - Zuordnungsvereinbarung
- Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
- Kontaktdaten
Netzanschlussvertrag
Anschlussnutzungsvertrag ab MSP
Einspeisevertrag (gemäß EEG/KWKG)
- Einspeisevertrag
- Anlage zum Einspeisevertrag - AGB (für Einspeiseverträge, die bis zum 05.08.2024 abgeschlossen wurden)
- Anlage zum Einspeisevertrag - AGB (für Einspeiseverträge. die ab dem 06.08.2024 abgeschlossen werden)
Die auf dieser Seite veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Oberhausener Netzgesellschaft mbH verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Oberhausener Netzgesellschaft mbH ausgeschlossen. Die Oberhausener Netzgesellschaft mbH behält sich das Recht vor, nachträglich Änderungen an Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.
Netznutzungsentgelte (Historie)
- Entgelte gültig bis 31.12.2023
- Entgelte gültig bis 31.12.2022
- Entgelte gültig bis 31.12.2021
- Entgelte gültig bis 31.12.2020
- Entgelte gültig bis 31.12.2019
- Entgelte gültig bis 31.12.2018
- Entgelte gültig bis 31.12.2017
- Entgelte gültig bis 31.12.2016
- Entgelte gültig bis 31.12.2015
- Entgelte gültig bis 31.12.2014
- Entgelte gültig bis 31.12.2013
- Entgelte gültig bis 31.12.2012
Hinweis auf die Anpassungsmöglichkeit i.S.d. §§ 29 Abs. 1 NAV, 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG
Möglichkeit der Vertragsanpassung für Verträge über den Netzanschluss an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung, die bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden:
Hiermit weisen wir darauf hin, dass die oben genannten Verträge, die bis zum 12. Juli 2005 geschlossen wurden, an die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - Niederspannungsanschlussverordnung - NAV (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil I, S.2477ff.) angepasst werden können. Sofern Anschlussnehmer eine Anpassung wünschen, bitten wir um Mitteilung in schriftlicher Form.