Redispatch 2.0

Allgemeines

Vor dem Hintergrund der im Mai 2019 beschlossenen Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) treten mit dem 1. Oktober 2021 neue Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen durch die Regelung der Einspeiseleistung in das Verteilnetz, genannt „Redispatch 2.0“, in Kraft. Die Vorgaben zum bisherigen Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden dadurch in das Redispatch-2.0-Regime gemäß den neugefassten §§ 13, 13a und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) überführt.

Das Redispatch-2.0-Regime soll Netzengpässe vermeiden und gleichzeitig die Gesamtkosten aus konventionellem Redispatch und bisherigem Einspeisemanagement reduzieren. Damit dies gelingt, ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, das Redispatch-Potenzial der an seinem Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen zu bestimmen, zu überwachen und abzurufen. Der Anlagenbetreiber einer Anlage größer 100 kW ist zur Informationsbereitstellung und Teilnahme an den Redispatch 2.0-Prozessen gesetzlich verpflichtet. Es ergeben sich damit neue Anforderungen für alle Beteiligten.

Hierdurch wird der Netzzustand durch die Netzbetreiber anhand von Last- und Einspeiseprognosen für einen Planungshorizont von ca. 36 Stunden im Voraus bestimmt und bei Bedarf optimiert. Sollte dabei ein Netzengpass erkannt werden, ist es Aufgabe des Netzbetreibers, diesen im Vorfeld kostenoptimal zu beheben. Dies kann z.B. durch geeignete Umschaltmaßnahmen im Stromnetz geschehen, kann aber auch den Steuerungseingriff auf Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW bedeuten. Durch den nachträglichen bilanziellen und energetischen Ausgleich für die durchgeführten Maßnahmen entstehen dem Anlagenbetreiber keine wirtschaftlichen Nachteile.

Die Rahmenbedingungen für das Redispatch-2.0-Regime und die Verpflichtungen, die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber zu erfüllen haben, werden durch die Bundesnetzagentur definiert. Vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) werden begleitende Informationen (Leitfäden, Anwendungshilfen, das Einführungsszenario und Umsetzungsfragenkataloge) bereitgestellt.


Informationen für den Anlagenbetreiber

Um die Anforderungen aus dem Redispatch 2.0 umzusetzen, sieht die Bundesnetzagentur eine umfassende Beteiligung der Anlagenbetreiber vor. Mit den beiden neu eingeführten Marktrollen "Einsatzverantwortlicher" (EIV) und "Betreiber Technischer Ressourcen" (BTR) gibt sie Ihnen als Anlagenbetreiber jedoch auch die Möglichkeit, einen Großteil der Verantwortlichkeiten an Dritte auszulagern. Zu den Aufgaben des Anlagenbetreibers gehören unter anderem:

  • Ausübung der Marktrolle Einsatzverantwortlicher (EIV) oder Beauftragung eines Dritten:
    - Bereitstellung von Stammdaten der Anlage
    - Bereitstellung von Informationen zu Nichtverfügbarkeiten der Anlage
    - Sofern sich die Anlage im Planwertmodell befindet: Fortlaufende Lieferung von Planungsdaten der Anlage
    - Anmeldung bei und Datenübertragung mit connect+ als Data-Provider.
     
  • Ausübung der Marktrolle Betreiber der Technischen Ressource (BTR) oder Beauftragung eines Dritten:
    - Betrieb der Anlage und Abwicklung von Redispatch 2.0 Maßnahmen
     
  • Festlegung des Abrufverfahrens für die Leistungsregelung Ihrer Anlage gemäß den BNetzA-Vorgaben:
    - Aufforderungsfall
    - Duldungsfall
     
  • Festlegung des Bilanzierungsmodells Ihrer Anlage gemäß den BNetzA-Vorgaben:
    - Planwertmodell
    - Prognosemodell
     
  • Festlegung des Abrechnungsmodells Ihrer Anlage gemäß den BNetzA-Vorgaben:
    - Pauschalverfahren
    - Vereinfachtes Spitzabrechnungsverfahren
    - Spitzabrechnungsverfahren

 

Begriffserläuterungen und Detailinformationen zu den oben genannten Punkten entnehmen Sie bitte den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Zudem haben wir Ihnen folgende Links zu weiterführenden Informationen zusammengestellt:

 

Für alle Anliegen zum Thema Redispatch 2.0 haben wir folgende Kontaktadresse für Sie eingerichtet: [email protected]


Informationen für den Einsatzverantwortlichen und Lieferanten

Für die Oberhausener Netzgesellschaft mbH übernimmt Connect+ mit dem IT-System RAIDA die Funktionalitäten des Data-Providers gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-20-059. Über den Data-Provider erfolgt u. a. auch der Austausch initialer Stammdaten zwischen dem Einsatzverantwortlichen (EIV) und dem Netzbetreiber.
Sie finden unser Unternehmen in der "Liste der empfangsbereiten Netzbetreiber" auf der Internetseite www.netz-connectplus.de.

Mit der Nutzung der Datenaustauschplattform Connect+ bestätigen Sie als Marktakteur in den Marktrollen "Einsatzverantwortlicher" oder "Lieferant" gegenüber der Oberhausener Netzgesellschaft mbH, dass die hier verlinkten "Anforderungen des Anschlussnetzbetreibers an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA" befolgt werden. Die Befolgung der Anforderungen gilt als bestätigt, wenn die oben aufgezählten Marktakteure sie im Rahmen des Registrierungsprozesses des RAIDA-Systems auf der Internetseite RAIDA.de akzeptiert haben.


Kontakt

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen
[email protected]