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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Informationen
Die Energiewende stellt auch Oberhausen vor große Herausforderungen in Bezug auf den Ausbau der Stromnetze. Auch in der Niederspannungsebene ist es wichtig, den steigenden Bedarf an elektrischer Energie zu decken und die Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Gemäß § 19 Absatz 2 NAV sind Sie verpflichtet, dem Netzbetreiber im Voraus eine technische Inbetriebnahme, eine geplante leistungswirksame Änderung oder eine dauerhafte Außerbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mitzuteilen.
Unter den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind dabei Geräte zu verstehen, die im Niederspannungsnetz angeschlossen werden und eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW besitzen. Für den Neuanschluss folgender Geräte gelten laut § 14a EnWG und den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-22-300, BK8-22/010-A) ab 01.01.2024 Teilnahmeverpflichtungen zur Steuerung mit entsprechender Netzentgeltreduzierung:
- Ladeeinrichtungen für Elektromobile
- Wärmepumpenheizungen
- Anlagen zur Raumkühlung
- Stromspeicher
Für geltende Ausnahmeregelungen verweisen wir auf die genannten Festlegungen.
Zur Anmeldung ihrer geplanten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen senden Sie bitte unseren Mantelbogen „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ mit den entsprechenden Anlagen: Anlage „Ladeeinrichtung“, Anlage „Wärmepumpe“, Anlage „Speicher (AC-gekoppelter Speicher ohne Erzeugungsanlage)“ ausgefüllt an die E-Mail-Adresse [email protected].
Sollte eine eine Verstärkung des Netzanschlusses erforderlich werden, so ist zusätzlich die Anschlussanfrage Leistungserhöhung/ Änderung/ Trennung Strom an die selbe E-Mail-Adresse zu senden.
Bitte beachten Sie, dass durch eine veränderte Nutzung des Netzanschlusses (z.B. durch Zubau von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen) die derzeit zugestandene Netzanschlusskapazität überschritten und ein entsprechender Baukostenzuschuss fällig werden kann. Weitere Informationen zu diesem Thema und die im Zusammenhang mit dem Netzanschluss und den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu beachtenden technischen und rechtlichen Bedingungen finden sie hier.
Kontakt
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Netzservice
Hausanschlusswesen
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen