Anmeldung zur Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis
Diese erfolgt gemäß § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der darauf aufbauenden Verfahrensordnung. Nähere Auskunft geben die folgenden Dokumente.
Diese erfolgt gemäß § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der darauf aufbauenden Verfahrensordnung. Nähere Auskunft geben die folgenden Dokumente.