Messstellenbetrieb
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Messstellen- und Zählerwesen. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit, Ihren Zählerstand online einzugeben.
Die Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie unsere rechtlichen Hinweise unter anderem zur Messstellenbetreiberwahl, zu den geltenden Preisen sowie unsere Erläuterungen zu den häufig gestellten Fragen. Entsprechende Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Clearingstelle EEG|KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.
Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de
Den Messstellenvertrag für Lieferanten finden Sie hier.
Die Entgelte gemäß Messtellenbetriebsgesetz (MsbG) können Sie hier einsehen.
Allgemeine Bedingungen zum Messstellenvertrag Strom für Letztverbraucher/Anlagenbetreiber finden Sie hier.
Die nach Datenschutz-Grundverordnung geforderten Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie hier.
Vertrag zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Wer als wettbewerblicher Messtellenbetreiber im Netzgebiet der OB-Netz tätig werden möchte, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
Die BNetzA hat unter dem 23. August 2017 die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrags beschlossen (Az. BK6-17-042 [Strom] und BK7-17-026 [Gas]). Das Vertragswerk war nach Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes an die neuen Rahmenbedingungen im Messwesen und die Änderungen in der Marktkommunikation anzupassen.
Die OB-Netz bietet wettbewerblichen Messstellenbetreibern den Abschluss des Messstellenbetreiberrahmenvertrags an. Der Vertrag entspricht wörtlich dem durch die BNetzA festgelegten Standardvertrag.
Strom
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Erdgas
Warum wird ein neuer Stromzähler eingebaut?
Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber das Messstellenbetriebsgesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass bis zum Jahr 2032 deutschlandweit alle Haushalte und Betriebe mit neuen digitalen Stromzählern, sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME) oder intelligenten Messsystemen (iMsys), ausgestattet werden. Dieser Prozess wird auch als Smart-Meter-Rollout bezeichnet. Mit den neuen Stromzählern soll die Energiewende, also der Weg hin zur überwiegenden Nutzung von Erneuerbaren Energien, weiter vorangetrieben werden. Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Bei Erzeugungsanlagen ist die Anlagenleistung zu berücksichtigen.
Intelligente Messsysteme bestehen aus mindestens einer modernen Messeinrichtung, die an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen ist. Das Gateway ist eine Kommunikationseinrichtung, die Zugriffsrechte verwaltet und Messwerte automatisch an berechtigte Dritte, z.B. Ihren Energielieferanten, übertragen kann.
Die moderne Messeinrichtung
Bei einer modernen Messeinrichtung handelt es sich um einen Stromzähler, der den Stromverbrauch besser veranschaulicht als der bisherige Zähler. Das wesentliche Merkmal ist die digitale Anzeige. Darüber können Sie Ihren Stromverbrauch jederzeit einsehen. Sie haben die Möglichkeit, bis zu 24 Monate rückwirkend Ihren Energieverbrauch nachzuvollziehen. Die modernen Messeinrichtungen übermitteln keine Informationen an Dritte. Die Kundendaten sind somit sicher.
Moderne Messeinrichtungen erhalten grundsätzlich alle Stromkunden, bei denen kein intelligentes Messsystem eingebaut wird. Sie ersetzen die bisherigen Zähler.
Das intelligente Messsystem
Unter einem intelligenten Messsystem versteht man die Kombination aus einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten mittels einer Kommunikationseinheit fernübertragen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Verbindung. Ihre Daten sind auch beim intelligenten Messsystem sicher.
Ein intelligentes Messsystem erhalten Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh und Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung mit einer installierten Leistung über 7 kW.
Was ändert sich für Sie?
Voraussichtlich ab dem Jahr 2018 startet der Einbau intelligenter Messsysteme bei Messstellen mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh (z.B. Industrie und Gewerbe) und bei Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW.
Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh bekommen ab dem Jahr 2020 intelligente Messsysteme. Alle anderen Kunden erhalten schrittweise ab dem Jahr 2017 eine moderne Messeinrichtung.
Die Oberhausener Netzgesellschaft übernimmt für Sie kostenlos den Austausch der alten Stromzähler durch die neuen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme in Oberhausen. Wie gewohnt werden die Entgelte über Ihren Stromlieferanten abgerechnet. Ihr Stromlieferant entscheidet, ob er die Preisänderungen an Sie weitergibt.
Welche Vorteile hat der neue Stromzähler?
Die neuen Messeinrichtungen bieten einen zentralen Vorteil: Sie gewinnen mehr Transparenz über Ihren Stromverbrauch. Durch die digitale Anzeige können Sie Ihren Verbrauch jederzeit einsehen. So erkennen Sie erhöhte Verbräuche und können Ihr Verhalten anpassen, sodass Sie Energie und auch Geld sparen.
Mit Ihrer modernen Messeinrichtung oder Ihrem intelligenten Messsystem werden Sie immer in der Lage sein, den Überblicküber Ihren Stromverbrauch zu behalten.
Bei einem Blick in die etwas weitere Zukunft werden die neuen intelligenten Messsysteme Ihnen ermöglichen, schaltbare Verbraucher (z.B. Elektrofahrzeuge), Erzeuger und Speicher flexibel zu nutzen. Somit können Sie Ihr Zuhause auf Basis von Energieverbräuchen und -preisen automatisieren („Smart Home“).
Darüber hinaus verschaffen die Messsysteme eine bessere Datengrundlage für den Ausbau und Betrieb von intelligenten Stromnetzen.